KAUFABWICKLUNG

 

Nach dem Paragraph 35 des Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen die Ausländer in der Türkei Grundbesitz erwerben, in deren Land es auch für türkische Staatsangehörige möglich ist, sich Grundbesitz anzueignen. Hier besteht das Gegenseitigkeitsprinzip der einzelnen Länder.

In der Türkei wird der Kauf nicht, wie es in Deutschland üblich ist, über den Notar oder Anwalt abgewickelt. Der rechtliche Kauf läuft nur über das Grundbuchamt.

Den Eintrag in das Grundbuch nennt man in der Türkei „Tapu". Dieses Tapu bekommt man nur vom Grundbuchamt und wird Ihnen im Beisein eines staatlich vereidigten Dolmetschers übergeben.

Ablauf vom Immobilienkauf in der Türkei

1. Vereinbarung eines Besichtigungstermins mit unserem Unternehmen: Wir holen Sie zum vereinbarten Termin vom Hotel ab, stellen Ihnen unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter vor, trinken eine Tasse Kaffee zusammen und stellen Ihnen Objekte vor, die Ihren Kriterien entsprechen.

2. Besichtigung der ausgewählten Objekte, wo wir Sie dann über alle wichtigen Einzelheiten der Immobilien und der einzelnen Gebiete informieren.

3. Wenn Sie sich für ein Objekt entscheiden, schließen wir mit Ihnen einen Kaufvertrag. In diesem Vertrag werden alle Einzelheiten wie Käufer, Verkäufer, Objekt, Zahlungsbedingungen und sonstige Vereinbarungen schriftlich festgehalten.

Beim Abschluss des Kaufvertrages wird eine kleine Anzahlung von ca.1000,- € fällig. Die restliche Kaufpreissumme wird erst gezahlt, wenn Käufer und Verkäufer sich beim Grundbuchamt treffen.

4. Wir, als Ihr Partner vor Ort, reichen die Unterlagen für die Grundbucheintragung beim Grundbuchamt ein und beantragen alle nötigen Unterlagen in Ihrem Namen. 

5. Sie als Käufer müssen erst wieder erscheinen, wenn wir einen Termin beim Grundbuchamt haben, an dem auch der Verkäufer oder sein Bevollmächtigter erscheinen. Die restliche Kaufpreissumme, die Grunderwerbssteuern und die Gebühren für die Umschreibung sind nun zu zahlen und im Beisein eines vereidigten Dolmetschers wird das Grundbuch auf Ihren Namen überschrieben.

6. Nun sind Sie offizieller Eigentümer Ihrer Immobilie in der Türkei.

7. Nach Erhalt des Grundbuchnachweises werden wir für Sie dann auf Ihren Namen Strom- und Wasserabonnements anmelden.

 

Folgende Unterlagen werden für den Kauf einer Immobilie in der Türkei von Ihnen benötigt:

·  Gültiger Reisepass oder Personalausweis

·  2 Passbilder

·  Steuernummer (vom örtlichen Finanzamt hier)